Hydraulischer Abgleich ist Pflicht: Neue Fristen für Vermieter
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen müssen die Heizung prüfen und optimieren lassen. Auch ein hydraulischer Abgleich ist nun Pflicht. Dabei gelten - je nach Haustyp sowie Alter und Art der Heizanlage unterschiedliche Fristen:
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Massiver Ausbau von Windkraftanlagen wird erwartet!
Was bedeutet das für die betroffenen Menschen, deren Grundstücke und Immobilien? Hier eine aktuelle Petition gegen den überdimensionierten Windkraftausbau in Bockenem (Ambergau). Über Ihre Unterstützung zur Eindämmung dieser Fehlentwicklung würden wir uns sehr freuen: Stoppt den Windkraft-Wildwuchs im Ambergau
Windräder lassen Immobilienpreise bereits sinken - weitere massive Wertverluste sind zu erwarten
Nach einer Studie des RWI – Leibniz Instituts für Wirtschaftsforschung führen Windkraftanlagen, die in einem Abstand von einem Kilometer von einem Einfamilienhaus errichtet werden, im Durchschnitt zu einer Preissenkung der Immobilie um 7,1 Prozent. Den Wertverlust der Immobilien führen die Forscher auf die negativen Auswirkungen von Windrädern auf ihre unmittelbare Umgebung zurück – etwa durch Lärm und die Störung des Landschaftsbildes. Am stärksten betroffen sind ältere Häuser in ländlichen Gebieten. Hier kann der Wertverlust innerhalb des Ein-Kilometer-Radius sogar 23 Prozent betragen.
Bei den derzeit im Land neu geplanten Windkraftanlagen werden sich die beschriebenen negativen Auswirkungen (Immobilien-Wertverluste, Lärm und Schattenwurf) noch gravierend verstärken, da die Abstände zur Wohnbebauung künftig immer weiter abnehmen, obwohl die neuen Windkraftanlagen deutlich größer und höher gebaut werden (250 bis 280 m hohe Anlagen mit Rotoren von mehr als 170 m Durchmesser).
Aktueller Beitrag beim Nachrichtenportal Welt.de sowie ein Welt-Interview mit Stefan Aust zu dieser riskanten Entwicklung.
Die unmittelbaren Risiken wie z.B. Windradbrände, Windradabbrüche, Bodenverschmutzungen u. Krankheiten durch Carbonfasern (sogenannte fiese Fasern), Eisschläge usw. für die an den Windkraftanlagen lebenden Menschen werden in der Öffentlichkeit aktuell noch wenig beachtet, führen allerdings in naher Zukunft zu weiteren deutlichen und massiven Verlusten der Immobilienwerte !
Balkonkraftwerk: Das gilt für WEG & Vermieter
Die Installation von Balkonkraftwerken wird einfacher. Vermieter und WEG können den Einbau der Minisolaranlagen künftig nicht mehr so einfach ablehnen. Der Bundesrat hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht abschließend zugestimmt:
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Online-Rechner: Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten
Je nach Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter einen Anteil zwischen 5 Prozent und 100 Prozent (bei sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55) der CO2-Bepreisung für die Wohnung – Vermieter jeweils den Rest.
Zur Berechnung der anfallenden Kosten hat die Bundesregierung ein kostenloses Online-Tool bereitgestellt. Dabei wird unterschieden zwischen Mietwohnungen mit Zentralheizung und Mietwohnungen mit Etagenheizung.
Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter selbst die Rechnung über den Brennstoff. Die Mieter müssen dann ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist und diesem innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken. Vermieter haben dann zwölf Monate Zeit, um den Mietern den Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist möglich.
Der Online-Rechner aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fragt Verbrauch, CO2-Preis und Emissionsfaktor ab, Faktoren, die auf der Brennstoffrechnung stehen müssen.
WEG: Online-Eigentümerversammlung ist künftig zulässig
Eigentümerversammlungen können in Zukunft auch vollständig online abgehalten werden. Die Gesetzesänderung hat den Bundesrat passiert und ist damit endgültig beschlossen. Völlig ohne Präsenzversammlung wird es vorerst aber nicht gehen:
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Pflicht zum Heizungstausch: So sieht die neue Förderung aus
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt ab dem 1.1.2024 den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizanlagen mit einem Zuschuss zu den Investitionskosten von bis zu 70 Prozent. Alles zu den Boni und Regeln:
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