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Verwaltervergütung 2026: Was Eigentümer jetzt wissen sollten.
Die neue Verwalterentgeltstudie 2026 zeigt: Die Vergütung in der Immobilienverwaltung entwickelt sich weiter – und das aus nachvollziehbaren Gründen. Steigende Anforderungen, mehr Regulierung und ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand führen dazu, dass viele Verwaltungen ihre Honorare anpassen müssen. Für Eigentümer und WEGs ist jetzt vor allem wichtig zu verstehen, welche Leistungen im Grundhonorar enthalten sind, welche Zusatzleistungen separat berechnet werden und warum kleinere Gemeinschaften oft höhere Kosten pro Einheit haben. Transparenz und klare Leistungsbeschreibungen gewinnen dadurch weiter an Bedeutung. Weiterführende Informationen zur aktuellen Verwalterentgeltstudie finden Sie bei der IVD – Verwalterentgeltstudie 2026.


Vorgaben für Heizungscheck und hydraulischen Abgleich: Was Eigentümer vermieteter Mehrfamilienhäuser zu Pflichten, Fristen und Förderung wissen müssen.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen müssen die Heizung prüfen und optimieren lassen. Auch ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht. Dabei gelten - je nach Haustyp sowie Alter und Art der Heizanlage unterschiedliche Fristen. Die wichtigsten Informationen im Überblick: Weiterlesen bei der Haufe Online-Redaktion.


Balkonkraftwerk: Das gilt für WEG & Vermieter
Die Installation von Balkonkraftwerken ist einfacher geworden. Vermieter und WEG können den Einbau der Minisolaranlagen künftig nicht mehr so einfach ablehnen. Der Bundesrat hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht abschließend zugestimmt: Weiterlesen bei der Haufe Online-Redaktion.


Online-Rechner: Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten
Je nach Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter einen Anteil zwischen 5 Prozent und 100 Prozent (bei sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55) der CO2-Bepreisung für die Wohnung – Vermieter jeweils den Rest. Zur Berechnung der anfallenden Kosten hat die Bundesregierung ein kostenloses Online-Tool bereitgestellt. Dabei wird unterschieden zwischen Mietwohnungen mit Zentralheizung und Mietwohnungen mit Etagenheizung. Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter selbst die Rechnung über den Brennstoff. Die Mieter müssen dann ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist und diesem innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken. Vermieter haben dann zwölf Monate Zeit, um den Mietern den Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist möglich. Der Online-Rechner aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fragt Verbrauch, CO2-Preis und Emissionsfaktor ab, Faktoren, die auf der Brennstoffrechnung stehen müssen.


WEG: Online-Eigentümerversammlung ist jetzt zulässig
Eigentümerversammlungen können nun auch vollständig online abgehalten werden. Die Gesetzesänderung hat den Bundesrat passiert und ist damit endgültig beschlossen. Völlig ohne Präsenzversammlung wird es vorerst aber nicht gehen: Weiterlesen bei der Haufe Online-Redaktion.


Unsere Erfahrung für Ihre Immobilien.
Sie suchen einen zuverlässigen Partner, der Ihre Immobilien engagiert und verantwortungsvoll betreut?
Seit 2004 verwaltet KOOK Immobilienverwaltung Wohn- und Gewerbeobjekte mit hoher fachlicher Kompetenz und einem klaren Anspruch an Qualität. Die treuhänderische Immobilienverwaltung gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Branche – entsprechend sorgfältig und strukturiert arbeiten wir für unsere Eigentümer und Mieter.
Kaufmännisch wie technisch sind wir zeitgemäß aufgestellt und sorgen für eine transparente, verlässliche Verwaltung. Selbstverständlich mit einem modernen Online‑Serviceportal für Mieter und Eigentümer.

Profitieren Sie von einem Service, der Ihre Immobilien in guten Händen weiß.



Aktuelle Angebote

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Persönliche und kompetente Betreuung aus einer Hand!


KOOK Immobilienverwaltung bietet seit mehr als 20 Jahren einen sehr erfolgreichen Rund-um-Service nach Maß für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Ein persönlicher Kontakt zu unseren Kunden - zu Ihnen - liegt uns sehr am Herzen.

Wir verfügen über viele Fachkenntnisse rund um Immobilien, die weit über eine normale Verwaltungstätigkeit hinausgehen. Neben den kaufmännischen Qualifikationen haben wir technisches Wissen und handwerkliche Kenntnisse, um Ihnen individuelle Lösungsvorschläge für Ihre Objekte zu bieten.

Ihre Entlastung ist unsere Aufgabe und unser Ziel. Nutzen Sie unseren Komplettservice oder stellen Sie sich Ihr persönliches Leistungspaket ganz nach Ihren Wünschen zusammen. Mit viel Erfahrung und Kompetenz, starkem persönlichem Engagement und einem umfangreichen Servicepaket sind wir garantiert der richtige Partner für die Verwaltung Ihrer Immobilie.

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Als Eigentümer eines Miethauses, einer Mietwohnung oder einer Gewerbeimmobilie profitieren Sie von unserer professionellen Durchführung der verschiedenen Dienstleistungen. Außerdem bieten wir die komplette WEG-Verwaltung und wickeln professionell und persönlich sämtliche Vorgänge ab, die die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit sich bringt.

Unser Hauptgeschäftsgebiet liegt in Hannover, dem Landkreis Hildesheim und in Seesen.

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